![]() |
|
![]() |
---|
![]() |
---|
![]() |
Friedhofskontrolle | Kontakt | Links / Kunden | Impressum | Datenschutz |
---|
![]() |
Die Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist nicht durch Gesetze geregelt. Vielmehr ist sie ein durch die Rechtssprechung entwickeltes Rechtsinstrumentarium, deren Rechtsgrundsätze sich aus den § 823 "Schadensersatzpflicht" und §836 "Haftung bei Einsturz eines Bauwerks" BGB ableiten. Ziel und Zweck der Verkehrssicherungspflicht ist es die öffentlichen Verkehrsflächen möglichst gefahrlos zu gestalten und zu unterhalten. |
|
Unser fachlich qualifiziertes Personal führt für |
![]() |